Ihr Kontakt

Terminberatung

Telefontermin

Sofortberatung

+49 30 9210786 54

Ihr Kontakt

Terminberatung

Telefontermin

Sofortberatung

+49 30 9210786 54

hero

Alle Informationen 
zur Absetzbarkeit

Bis zu 6000 Euro steuerlich abesetzen

Alle Informationen 
zur Absetzbarkeit

Bis zu 6000 Euro steuerlich abesetzen

hero

ABSETZBARKEIT IN DEUTSCHLAND.

IHRE STEUERLICHEN MÖGLICHKEITEN FÜR DEUTSCHLAND.

Prinzipiell sind die Kosten für ein Fernstudium steuerlich absetzbar. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Anspruchsgruppen bzw. Arten von Kosten unterschieden, abhängig von der eigenen Ausbildungs-, Arbeitssituation und dem Zweck der Fortbildung:

  • Werbungskosten,

  • Betriebsausgaben oder

  • Sonderausgaben.

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellter) können die Kosten für ein Fernstudium als Werbungskosten in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden, wenn es sich um eine Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung und damit nicht um eine Erstausbildung handelt. Diese Kosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Neben Studiengebühren können auch Fachliteratur und Fahrtkosten als Werbungskosten angesetzt werden. Die Fortbildungskosten müssen jedoch einen Bezug zur ausgebübten bzw. zukünftigen Anstellung haben.

Als Betriebsausgaben werden die Fortbildungskosten dann angesetzt, wenn Sie selbstständig oder als Gewerbetreibender tätig sind. Die Fortbildungskosten müssen jedoch einen Bezug zur ausgeübten oder zukünftigen Selbständigkeit bzw. zum Gewerbebetrieb haben.

Zudem können Aufwände für die eigene Berufsausbildung mit bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich angesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für eine Erstausbildung oder ein Erststudium. Kosten, die bei einem Zweitstudium oder eine Zweitausbildung anfallen sind idR. als Werbungskosten absetzbar (s. O.).

Zur detaillierten steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten Ihres Fernstudiums empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem/-r Steuerberater:in oder dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Da die Steuerersparnis entsprechend der eigenen Einkünfte und der Lebenssituation variiert, ist eine pauschale Aussage über die Höhe der Ersparnis nicht möglich. Allerdings lässt sich eine Weiterbildung im Fernstudium durch die Steuerersparnis wesentlich leichter verwirklichen.


WEITERE ABSETZBARE KOSTEN BEIM ONLINE-STUDIUM.

Neben den Semester- und Studiengebühren können auch Prüfungsgebühren oder Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus können Sie Fahrtkosten, Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen sowie Verpflegungskosten in der Steuererklärung bis zu bestimmten Beträgen ansetzen. Internet- und Telefonkosten sowie Elektrogeräte wie Notebooks und PCs können anteilig berücksichtigt werden, wenn diese für die Weiterbildungsmaßnahme notwendig sind. Auch Büromaterial, Portokosten und Bewerbungskosten können steuermindernd angesetzt werden.

Welche konkreten Möglichkeiten sich hier für Sie ergeben und bis zu welchem Betrag diese Kosten in Abzug gebracht werden können, stimmen Sie bitte mit Ihrem/-r Steuerberater:in ab.

1. BEISPIEL FÜR STEUERLICHE ABSETZBARKEIT:

Herr M. bucht das Masterstudium „MBA IT Management" im Jahr 2020 für 8.900,00 Euro. Sein Bruttoeinkommen beträgt 50.000,00 Euro. Bei sofortiger Bezahlung beträgt die Steuerersparnis 3.521,59 Euro, während bei einer Verteilung auf zwei Jahre die Steuerersparnis insgesamt 3.593,33 Euro im Vergleich zu einer Veranlagung ohne Fortbildungsaufwendungen beträgt.

Rechenbeispiel im Detail:


*ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben und sonstigen Abzugsbeträgen; ohne Kirchensteuerberechnung; bei Einzelveranlagung


2. BEISPIEL FÜR STEUERLICHE ABSETZBARKEIT:

Herr F. bucht die Aufstiegsfortbildung „Bilanzbuchhalter/-in" im Jahr 2020 für 4.260,00 Euro. Sein Bruttoeinkommen beträgt 40.000,00 Euro. Bei sofortiger Bezahlung beträgt die Steuerersparnis 1.536,08 Euro während bei einer Verteilung auf zwei Jahre die Steuerersparnis insgesamt 1.548,74 Euro beträgt.



*ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben und sonstigen Abzugsbeträgen; ohne Kirchensteuerberechnung; bei Einzelveranlagung

Bitte nehmen Sie mit Ihrem/-r Finanzamt bzw. Steuerberater:in Kontakt auf und erkundigen sich, wie Sie persönlich die Kosten für die Weiterbildung bestmöglich steuerlich geltend machen können.
Die angeführte Auskunft und die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die WBS AKADEMIE übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung der steuerlichen Absetzbarkeit.