Es handelt sich um einen Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz idgF. Somit wird ein akademischer Grad nach österreichischem Recht verliehen, welcher generell international anerkannt und führbar ist.
DEUTSCHLAND
Der akademische Grad wird verliehen durch die University of Applied Sciences Burgenland. Durch die ANABIN (Datenbank der ZAB - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) wird die Akkreditierung der University of Applied Sciences Burgenland unter dem Namen Fachhochschulstudiengänge Burgenland bestätigt und mit H+ gewertet. Gemäß Art 5 des Äquivalenzabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBl III Nr 6/2004) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Bundesrepublik Deutschland führbar.
ÖSTERREICH
Ein von der FH Burgenland verliehener akademischer Grad in Österreich führbar und zusätzlich in alle öffentlichen Dokumente eintragbar.
SCHWEIZ
Gemäß Art 3 des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, dem die Schweiz beigetreten ist und auch Österreich angehört (BGBl Nr 143/1961 idgF) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Schweiz führbar.