Die Antwort lautet: Qualifizierung und Weiterbildung. Diese wird seit 2019 gefördert.
Nur mit hervorragend qualifiziertem und motiviertem Personal sichern Sie Ihre Marktposition in der Zukunft. Dazu ist es notwendig, Beschäftigte darin zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern. Das Qualifizierungschancengesetz schafft dafür neue Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung für Ihr Unternehmen.
Profitieren Sie von Fördermöglichkteiten des Qualifizierungschancengesetzes.
Füllen Sie jetzt das ► Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an:
► Ihre Vorteile. | ► So profitieren Sie.| ► Unsere Kurse/Module. | ► Kontaktformular. | ► FAQ.
Bilden und binden Sie Ihre Beschäftigten nachhaltig mit Potentialentwicklung durch Weiterbildung.
Je nach Unternehmensgröße werden Ihnen Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt erstattet.
Erhöhen Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens und nutzen Sie die Chancen der neuen Arbeitswelt für sich.
Profitieren Sie von Fördermöglichkteiten des Qualifizierungschancengesetzes.
Füllen Sie jetzt das ► Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an:
Ob Weiterbildung oder Umschulung – mit den Förderungmöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes können Sie Ihre Beschäftigten ohne hohe Kosten beruflich weiterbilden.
Wie das funktioniert, zeigen wir Ihnen in diesem Erklärvideo.
Ihr Unternehmen kann von zwei Förderlinien der Qualifizierungsoffensive profitieren. Unterschieden werden: a) abschlussorientiere Qualifizierungen und b) Anpassungsqualifizierungen.
Rechtsgrundlage:
Gesetzestext Qualifizierungschancengesetz: § 81 Abs. 2 i.V.m § 82 SGB III.
Berufsabschluss:
Anspruch haben Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbaren Berufsabschluss.
Mindestdauer:
Entfällt.
Lage der Weiterbildung:
Innerhalb (z. B. betriebliche Einzelumschulung) oder außerhalb des Betriebes.
Zulassung:
Wie bei WBS AKADEMIE erfüllt, müssen Bildungsträger und Maßnahme DQS und AZAV zertififiziert sein.
Übernahme Lehrgangskosten:
zu 100 % von der Agentur für Arbeit für alle Betriebsgrößen.
Arbeitgeberbeteiligung:
Entfällt für alle Betriebsgrößen.
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen.
Arbeitsentgeltzuschuss:
Bis zu 100 % für alle Betriebsgrößen.
Rechtsgrundlage:
Gesetzestext Qualifizierungschancengesetz.
§ 82 SGB III.
Berufsabschluss:
Berufsabschluss muss i.d.R.
mindestens vier Jahre zurückliegen.
Mindestdauer:
Mindestens 121 Stunden.
Lage der Weiterbildung:
Außerhalb des Betriebes oder Durchführung durch zugelassende Träger im Betrieb.
Zulassung:
Wie bei WBS AKADEMIE erfüllt, müssen Bildungsträger und Maßnahme DQS und AZAV zertififiziert sein.
Übernahme Lehrgangskosten:
Siehe ► Infografik.
Arbeitgeberbeteiligung:
Siehe ► Infografik.
Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:
Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen.
Arbeitsentgeltzuschuss:
Siehe ► Infografik.
Anpassungsqualifizierungen werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße gefördert. Je kleiner das Unternehmen ist, desto größer fällt die mögliche prozentuale Bezuschussung aus.
* Seit Mai 2020: Die Förderung (Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschüsse) ist für alle Unternehmensgrößen unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 15 % erweiterbar.
Profitieren Sie von Fördermöglichkteiten des Qualifizierungschancengesetzes.
Füllen Sie jetzt das ► Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an:
Schon vor dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Weiterbildungsprogramm unterstützt: Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) galt allerdings nur für einen eingeschränkten Personenkreis. Durch die Qualifizierungsoffensive erhält nun eine weitaus größere Zahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, geförderte Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen. Die Förderung wurde von kleinen und mittleren Unternehmen auf alle Betriebsgrößen ausgedehnt. Bezuschusst werden nun Weiterbildungsmaßnahmen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Engpassberufen sowie in Tätigkeitsfeldern, die vom digitalen Strukturwandel betroffen sind – und zwar unabhängig vom Alter und von der Qualifikation.
Es lassen sich alle Weiterbildungen fördern, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten, die von der Digitalisierung des Arbeitsmarktes betroffen sind. Förderfähig sind Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze bedroht sind oder die anderweitig vom digitalen Strukturwandel betroffen sind – beispielsweise durch die Übernahme anderer Verantwortungsbereiche oder Tätigkeitsfelder. Weiterhin werden Weiterbildungen in allen Gebieten mit drohendem oder bestehendem Fachkräftemangel gefördert.
Robotik, Künstliche Intelligenz, Maschinenlernen und weitere Instrumente treiben die Automatisierung in Unternehmen voran. Laut einer Studie von Crisp Research in Kooperation mit Nexinto und Hewlett Packard Enterprise (HPE) aus dem Jahr 2018 wollen die befragten IT-Entscheider den Automatisierungsgrad in Ihren Unternehmen bis 2020 deutlich steigern. Durch Digitalisierung und Automatisierung reduzieren sich auf der einen Seite Aufgaben in niedrigen und mittleren Qualifikationsbereichen, auf der anderen Seite gewinnen neue Berufsfelder und Wachstumsbranchen an Bedeutung. Vor allem technisches Know-how, sowie kognitive und emotionale Schlüsselkompetenzen in den Bereichen Problemlösung und Zusammenarbeit, spielen in der Arbeitswelt 4.0 eine große Rolle.
Der digitale und demografische Wandel verändert den gesamten Arbeitsmarkt. Der Veränderungsprozess ist rasant und stellt Personalverantwortliche vor große Herausforderungen: Sie benötigen gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und müssen dafür in ihr vorhandenes Personal investieren.
Das Qualifizierungschancengesetz setzt genau an diesem Punkt an: Das Gesetz bildet die Grundlage für umfangreiche Fördermöglichkeiten von Weiterbildungen – zum einen durch Übernahme von Weiterbildungskosten und zum anderen durch Lohnkostenerstattungen für den Zeitraum der Fortbildungsmaßnahme.
Das Qualifizierungschancengesetz weitet die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung und Weiterbildungsberatung deutlich aus. Vor der Gesetzesneuerung konzentrierte sich die Förderung stark auf sogenannte Anpassungsfortbildungen, in denen für eine berufliche Eingliederung zwingend notwendige Qualifikationen vermittelt wurden.
Nun werden auch Erweiterungsqualifizierungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert, die vom Strukturwandel betroffen sind. So wird es Beschäftigten ermöglicht, sich flexibler und breiter aufzustellen und neue Aufgabenfelder abzudecken. Über die ausgeweitete Weiterbildungsberatung soll die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und berufliche Aufstiegschancen verbessert werden. Arbeitgebern soll das Beratungsangebot vor allem die Möglichkeit eröffnen, den Qualifizierungsbedarf im eigenen Unternehmen frühzeitig zu identifizieren.
Darüber hinaus umfasst das Qualifizierungschancengesetz Neuregelungen für folgende Bereiche:
Die Qualifizierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) trägt zur aktiven Gestaltung der Arbeitswelt von morgen bei. Das Qualifizierungschancengesetzes unterstützt Unternehmen im Rahmen des Strukturwandels in der Arbeitswelt. Durch die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden neue Arbeitsfelder erschlossen und der Entstehung von Engpassberufen entgegengewirkt. Gleichzeitig wird durch die Gewährung von Qualifizierungsmaßnahmen die Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen verstärkt.
WBS AKADEMIE ist Ihr Partner für Qualifizierungsmaßnahmen. Rufen Sie uns unter 0800 9274444 kostenlos an – wir beraten Sie gerne persönlich zu den Möglichkeiten für Ihren Betrieb!
Profitieren Sie von Fördermöglichkteiten des Qualifizierungschancengesetzes.
Füllen Sie jetzt das ► Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an:
#keeplearning