Bitte nehmen Sie mit den Förderstellen Kontakt auf und erkundigen sich, ob Sie Ihre gewünschte Weiterbildung gefördert bekommen. Links zu den Förderstellen finden Sie unten auf der Website. Gerne stellen Ihnen unsere Studienberaterinnen und -berater die erforderlichen Bestätigungen zu den verschiedenen Studienangeboten aus.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die WBS AKADEMIE keinerlei Garantie für die Gewährung einer Förderung übernehmen kann.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm „Bildungsprämie“ eingeführt. Die Bildungsprämie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterteil sich in Prämiengutschein und Spargutschein:
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer anfallenden Weiterbildungskosten, bis max. 500 €. Deutschlandweit werden damit erwerbstätige Personen gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen bei max. 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Ebenso können Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit vom Prämiengutschein profitieren (Voraussetzung: wöchentliche Arbeitszeit von mind. 15 Stunden).
Ihren Prämiengutschein erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch in einer der bundesweiten Beratungsstellen. Wichtig ist, dass Sie erst nach dem Beratungsgespräch Ihre Weiterbildung buchen, damit der Prämiengutschein eingelöst werden kann.
Weitere Informationen zum Prämiengutschein
Der Spargutschein ist neben dem Prämiengutschein die zweite Komponente des Bundesprogramms Bildungsprämie. Sofern Sie über Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes verfügen, können Sie darauf mithilfe des Spargutscheins vorzeitig zugreifen. Das entnommene Ansparguthaben müssen Sie für eine berufsbezogene Weiterbildung einsetzen. Dadurch bleibt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Die vorzeitige Entnahme zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung kann auch aus dem Ansparguthaben der/des Ehe- oder Lebenspartner/-in erfolgen. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht.
Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme entwickelt, um Weiterbildungswillige zu unterstützen. Die Namen für die angebotenen Maßnahmen variieren von Bildungscheck über Weiterbildungscheck bis hin zu Weiterbildungsbonus. Und auch die Höhe der ausgezahlten Beträge und die dafür notwendigen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Als Soldatin oder Soldat können Sie sich nach Dienstende mit dem Förderprogramm der Bundeswehr verschiedene Weiterbildungen fördern lassen. Mit dem BFD werden beispielsweise Erst- und Zweitausbildungen, das Erlernen einer Fremdsprache, vorberufsspezifische Weiterbildungen, Schulabschlüsse und Wirtschafts- und Techniklehrgänge finanziert.
Weitere Informationen:
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr:
BFD-Anspruch als Zeitsoldat der Bundeswehr:
Das Weiterbildungsstipendium der „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Prinzipiell sind die Kosten für ein Fernstudium steuerlich absetzbar.
Bitte nehmen Sie mit Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater Kontakt auf und erkundigen sich wie Sie persönlich die Kosten für die Weiterbildung bestmöglich steuerlich geltend machen können.
Die weiterführenden Auskünfte und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die WBS AKADEMIE übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung der steuerlichen Absetzbarkeit.
Informationen für Studierende aus DeutschlandInformationen für Studierende aus Österreich
#keeplearning